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Sicher durch den Winter

Vermeiden Sie Unfälle auf öffentlichen Flächen, Verkehrswegen und Parkplätzen

Winterdienst – täglich, 24 Stunden sorgt
unsere Flotte für Sicherheit

Winterdienst kann Verkehrssicherungspflicht für Immobilienbesitzer und Unternehmen sein

Für Unfälle, die auf einem privaten oder einem Firmen-Grundstück passieren, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden. Neben der Verpflichtung zur Vorsorge gehört es für viele Eigentümer und Unternehmen aber auch selbstverständlich dazu, die Sicherheit ihrer Besucher und Kunden gewährleisten zu wollen.
Mit unserem Winderdienst helfen wir Ihnen, die jeweils gültigen Pflichten laut Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde einzuhalten. Dazu gehören neben Flächen wie Zufahren, Parkplätzen und Wegen auf privaten Grundstücken auch öffentliche Flächen.

Winterdienst-Spezialist für Rad- und Gehwege sowie Haltestellen im ÖPNV

STANGE GRÜNANLAGEN & WINTERDIENST hat sich auf Winterdiensleistungen im Bereich der Geh- und Radwege sowie Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr spezialisiert. Mit modernen Räumtechnik, einem umfangreichen Fuhrpark und einsatzbereitem Personal erbringen wir unsere Räumungsleistungen bei Schnee und Eisglätte stets zuverlässig und zu vereinbarten Zeiten.
Für öffentliche Objekte und Einrichtungen wie Schulen, Sportstätten oder Verwaltungsgebäude übernehmen wir die Beseitigung von Schnee und Eis auf Zuwegungen, um einen sicheren Zugang für Kinder, Besucher und Bürger zu gewährleisten.

Umweltschutz beim Winterdienst

Beim Einsatz von Auftausalzen oder anderen Zusätzen zur Vorbeugung bzw. Beseitigung von Schnee und Eis richten wir uns jeder Zeit an die Vorgaben der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung. In der Satzung wird vorgegeben welche Mittel in welchem Umfang beim Winterdienst verwendet werden dürfen.

Winterdienst-Anfrage

Bitte nehmen Sie Kontakt zu mir/uns auf.

Unsere Leistungen im Winterdienst im Überblick

  • Leistungen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht
  • Ausführung der Leistungen nach jeweils gültiger Straßenreinigungssatzung
  • Winterdienst zu festgelegten Zeiten bzw. nach Wetterlage
  • Winterdienst für öffentliche Flächen: Geh- und Radwege, Haltestellen, Zuwegungen
  • Winterdienst für private Flächen: Parkplätze, Firmengelände, Außenbereiche, Gehwege
  • Moderne Räumtechnik, großer Fuhrpark
  • Einhaltung von Vorgaben der Straßenreinigungssatzung beim Einsatz von Zusätzen wie Auftausalzen